Rechtsblog von Mag. Osai Amiri, Msc

Als Drittstaatsangehöriger in Österreich selbstständig arbeiten

In diesem Beitrag werden die Möglichkeiten von Drittstaatsangehörigen, die in Österreich selbstständig arbeiten möchten, beleuchtet. Ein zentraler Aspekt hierbei ist die Beantragung der Rot-Weiß-Rot – Karte für selbstständige Erwerbstätige, die es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, aufgrund der wirtschaftlichen Beiträge, die sie leisten, in Österreich beruflich tätig zu werden. Es werden im Folgenden die erforderlichen Kriterien und der Prozess, der für den Erhalt dieser speziellen Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist, betrachtet.

Rot-Weiß-Rot – Karte für selbstständige Erwerbstätige.

Drittstaatsangehörige, die als selbstständige Schlüsselkräfte nach Österreich kommen, können einen Antrag für eine Rot-Weiß-Rot – Karte stellen, wenn die nachgegangene Tätigkeit in Österreich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen darstellt, der über einen rein betrieblichen Nutzen hinausgeht.

Grundsätzlich müssen jedoch zunächst gewisse allgemeine Voraussetzungen durch den Antragsteller erfüllt werden:
  • Eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung
  • Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und/oder Sicherheit darstellen

Die besondere Voraussetzung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens erfolgt insbesondere durch das Vorlegen eines Nachweises über 
 
  • Investitionskapital in Höhe von mindestens € 100.000 oder
  • Schaffung/Sicherung neuer/existierender Arbeitsplätze oder
  • Transfer von Fachkenntnissen oder Implementierung neuer Technologien oder
  • wesentliche Bedeutung des Unternehmens für die gesamte Region.

Der Verwaltungsgerichtshof spricht beispielsweise von einem gesamtwirtschaftlichen Nutzen, wenn
  • die Tätigkeit eines Fremden als Geschäftsführer einer Gesellschaft, die zwei Personen ständig beschäftigt, einen nachhaltigen Kundenstock aufweist und jährlich einen Jahresumsatz zwischen € 300.000 und € 500.000 erzielt
  • der Fremde alleiniger Geschäftsführer einer GmbH ist, die neun Angestellte und fünf Arbeiter beschäftigt und deren Umsätze kontinuierlich ansteigen
  • ein schlüssiger Businessplan, der eine Einstellung von 30 Mitarbeitern beinhaltet, vorhanden ist.

Dieser Aufenthaltstitel ist für eine Dauer von 24 Monaten gültig.

Familienangehörige von Inhabern der Rot-Weiß-Rot – Karte für selbstständige Erwerbstätige können wiederum eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen.

Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-up-Gründer.

Drittstaatsangehörige, die es beabsichtigen Start-ups in Österreich zu gründen, können diesen Aufenthaltstitel beantragen.

Neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen müssen durch den Antragsteller folgende Nachweise vorgelegt werden:
  • Nachweis über die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien
  • Businessplan für Gründung und Betrieb des Start-Ups
  • Nachweis über wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung durch Antragsteller
  • Kapital von mindestens € 30.000, davon zumindest € 15.000 Eigenkapital
  • Erreichen einer bestimmten Punkteanzahl in einem Punktesystem (zB für Deutschkenntnisse auf C1-C2 Niveau; für ein Alter von bis zu 35 Jahren; für den Abschluss eines Studiums in Österreich etc.)

Als innovativ gelten Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien unter anderem dann, wenn sie neu auf dem österreichischen Markt sind und eine hohe Nachfrage für diese absehbar ist. Die Produkte etc. kennzeichnen sich weiters dadurch, dass ein origineller bzw. kreativer Ansatz bei ihrer Herstellung gewählt wurde, indem beispielweise unterschiedliche Produkte bzw. Branchen miteinander verknüpft wurden oder neue Angebote geschaffen werden.

Der Aufenthaltstitel ist für eine Dauer von 24 Monaten gültig.