Rechtsblog von Mag. Osai Amiri, Msc

Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Fall des Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit

Die österreichische Staatsbürgerschaft geht automatisch verloren, sobald eine fremde Staatsbürgerschaft erworben wird. Unter gewissen Umständen ist es allerdings möglich die österreichische Staatsbürgerschaft beizubehalten, obwohl der Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft angestrebt wird.

Grundvoraussetzungen für die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Doch welche Voraussetzungen sind es, die von dem Staatsbürger zu erfüllen sind, um seine österreichische Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft nicht automatisch zu verlieren? Für die Beibehaltung muss zunächst eine der folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
 
  • Die Beibehaltung dient im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl oder
  • die Beibehaltung liegt aufgrund von erbrachten oder zu erwartenden Leistungen des Staatsbürgers im Interesse der Republik (zB wissenschaftliche, sportliche, finanzielle Leistungen) oder
  • es gibt einen besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- oder Familienleben und der Antragsteller hat die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben (zB ein zu erwartender erheblicher beruflicher Nachteil).
 
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte beispielsweise eine Beeinträchtigung des Privat- oder Familienlebens in einem Fall, in dem ein österreichischer Staatsangehöriger, der zusätzlich die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben wollte, fest, weil dieser eine seltene genetische Erkrankung hatte und daher auf die Pflege seiner US-amerikanischen Ehefrau, die in den USA lebte, angewiesen war.

Weiters wurde in einem Urteil des VwGH entschieden, dass eine Beeinträchtigung des Privat- oder Familienlebens vorliegt, wenn ein österreichischer Staatsbürger in Gefahr läuft seine Aufenthaltsbewilligung für die USA durch einen längeren Aufenthalt in Österreich zu verlieren, und in Folge erhebliche Schwierigkeiten bei der Wiederkehr bzw. dem Aufenthalt bei seiner Familie in den USA hätte. Es dürfe sich jedoch hierbei nicht nur um gelegentliche Aufenthalte handeln, sondern sie müssten eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen.

Der Verlust der politischen Wahlrechte in Österreich führt hingegen zu keiner Beeinträchtigung des Privat- oder Familienlebens. Ebenso wenig der Wunsch seine Kinder „international aufzuziehen“ oder eine angestrebte Überwindung der Formalitäten zur Erlangung einer rechtmäßigen aufenthalts- und arbeitsmarktrechtlichen Stellung.

Zusätzliche Voraussetzungen für die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Zusätzlich muss der Antragsteller neben den oben genannten Grundvoraussetzungen auch die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 
 
  • Keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat oder eines Finanzvergehens im In- und Ausland.
  • Kein laufendes Strafverfahren.
  • Keine häufigen oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen (zB Alkohol am Steuer).
  • Bejahende Einstellung zur österreichischen Republik und keine Gefahr für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
  • Zustimmung zur Doppelstaatsbürgerschaft des Staates, dessen Staatsbürgerschaft angenommen werden soll.

Antragsverfahren und Frist für den Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft.

Der Antrag für die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft muss schriftlich, und bevor die andere Staatsbürgerschaft angenommen wurde, gestellt werden. Nach dem Erhalt des Beibehaltungsbescheids muss die fremde Staatsbürgschaft binnen zwei Jahren angenommen bzw. erworben werden. In dem Antrag muss angeführt werden, aus welchem Grund der Staatsbürger die fremde Staatsbürgerschaft erwerben möchte oder muss.

Der Antrag wird bei Wohnsitz im Ausland bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat gestellt und bei Wohnsitz in Österreich bei dem jeweiligen zuständigen Amt des Bundeslandes.