Rechtsblog von Mag. Osai Amiri, Msc

Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund besonderer Leistungen

Wer darauf abzielt die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, muss grundsätzlich eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen, die im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) erfasst sind. Unter anderem muss sich der Verleihungswerber seit mindestens zehn Jahren, und davon zumindest fünf Jahre mit einer Niederlassungsbewilligung, in Österreich aufgehalten haben. Zudem muss ein hinreichend gesicherter Lebensunterhalt vorgewiesen werden und in den meisten Fällen ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden.

Vereinfachte Einbürgerungskriterien für besondere Fälle in Österreich.

Eine Einbürgerung ist ebenso nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von nur sechs Jahren möglich, wenn der Antragsteller
 
  • eine mindestens 5-jährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger, mit dem er im selben Haushalt lebt, nachweist,
  • ein Staatsbürger eines Landes ist, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört,
  • in Österreich geboren wurde,
  • ein B2-Niveau an Sprachkenntnissen vorweist,
  • seine nachhaltige persönliche Integration (zB durch ehrenamtliches Engagement) nachweist oder
  • außerordentliche Leistungen im Interesse Österreichs erbringt oder erbringen wird.
 
Um den letzten Punkt soll es in diesem Blogbeitrag gehen. Konkret bedeutet die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistung, dass die oben genannten allgemeinen Voraussetzungen für das Erlangen der Staatsbürgerschaft wegfallen, wenn die Verleihung im Besonderen Interesse der Republik liegt. Doch was genau ist eine solche außerordentliche Leistung?

Definition und Bereiche außerordentlicher Leistungen für die österreichische Staatsbürgerschaft.

Eine außerordentliche Leistung ist erbracht, wenn die Leistung nicht von anderen Personen mit derselben Ausbildung bzw. demselben Ausbildungsniveau erreicht werden könnte und sie zudem dem Interesse des österreichischen Staates außerordentlich dient.
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen außerordentliche Leistungen erbracht werden können, um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu erreichen:
 
  • im wissenschaftlichen Bereich
  • im wirtschaftlichen Bereich
  • im sportlichen Bereich
  • im künstlerischen Bereich
  • im kulturellen Bereich
 
Im Falle einer Verleihung aufgrund einer außerordentlichen Leistung ist eine Erstreckung der Staatsbürgerschaftsverleihung auf den Ehepartner oder die minderjährigen Kinder unter gewissen Umständen möglich.