Rechtsblog von Mag. Osai Amiri, Msc

Als Drittstaatsangehöriger in Österreich studieren – „Aufenthaltsbewilligung – Student“

Studierende, die aus einem Drittstaat kommen, können mithilfe einer „Aufenthaltsbewilligung – Student“ unter gewissen Voraussetzungen in Österreich studieren. Unter Drittstaatsangehörigen versteht man Personen, die aus Staaten kommen, die weder Mitglied der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums sind.

Studienvoraussetzungen und Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige in Österreich.

Als Drittstaatsangehöriger, der in Österreich studieren möchte, muss man in erster Linie ein ordentliches oder außerordentliches Studium an einer Universität, Fachhochschule, akkreditieren Privatuniversität oder einer öffentlichen bzw. privaten Pädagogischen Hochschule absolvieren. Zusätzlich muss man allgemeine Voraussetzungen für die Verleihung eines Aufenthaltstitels erfüllen wie z.B. eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung.

Die Aufenthaltsbewilligung Studierende wird für insgesamt 12 Monate erteilt und für eine Verlängerung muss ein Studienerfolg für das vorangegangene Studienjahr in Höhe von mindestens acht Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkten nachgewiesen werden.

Beschäftigung neben dem Studium und Optionen nach Abschluss für Drittstaaten-Studierende.

Für Studierende aus Drittstaaten mit einer Aufenthaltsbewilligung besteht auch die Möglichkeit neben ihrem Studium parallel einer Beschäftigung nachzugehen, jedoch wird hierfür eine Beschäftigungsbewilligung benötigt, die durch den Arbeitmarktservice ausgestellt wird. Wichtig hierbei ist jedoch, dass das Nachgehen der Beschäftigung das Studium nicht beeinträchtigen darf.

Nach der Absolvierung des Studiums ist ein Umstieg von der „Aufenthaltsbewilligung – Student“ zu einer „Rot-Weiß-Rot – Karte“ möglich.

Familienangehörige von Studierenden mit Aufenthaltstitel können eine „Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft“ beantragen, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.